19. Dezember 2013
Fragebogen zur Konsultation Lehrplan 21
1. Lehrplan 21 im Überblick
Haben Sie allgemeine Bemerkungen zum Lehrplan 21?
1.1 Grundsätzliche Zustimmung zum Lehrplan 21
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die tragenden Elemente des Lehrplans 21:
• Ein sprachregional einheitlicher Lehrplan für die obligatorische Schule und somit ein gemeinsamer Lehrplan für alle deutsch- und mehrsprachigen Kantone ist zu begrüssen. Den Anliegen der Wirtschaft nach Transparenz und Vergleichbarkeit der kantonalen Bildungssysteme sowie nach verbesserter Mobilität der erwerbstätigen Bevölkerung mit Familie wird erst Rechnung getragen, wenn die obligatorische Schule landesweit sowohl strukturell als auch inhaltlich harmonisiert ist. Dies entspricht der Zielsetzung des HarmoS-Konkordats.
• Ja zum kompetenzorientierten Aufbau des Lehrplans. Die Stofforientierung der Lehrpläne wird um die Kompetenzorientierung erweitert. Mit der Umschreibung der zu erreichenden Lernergebnisse (Wissen und Können) erhält der Lehrplan für die Lehrpersonen mehr Verbindlichkeit. Die Überprüf- und Messbarkeit der Lernzielerreichung wird erleichtert. Der Lehrplan 21 ist grundsätzlich leistungsorientiert gestaltet, was die Wirtschaft erwartet.
• Die als Mindestanspruch des jeweiligen Zyklus definierten Kompetenzstufen, denen die nationalen Bildungsstandards zugrunde gelegt sind, sind als Grundlage für die gesamtschweizerische Harmonisierung der Lehrpläne sinnvoll.
1.2 Kritikpunkte
• Dokument "Überblick und Anleitung", Marginalie "Übergang zur beruflichen Grundbildung und weiterführende Schulen" S. 9 und Dokument "Rahmeninformation zur Konsultation", Ziff. 4.3 Marginalie "Was alle können", S. 15:
Die an den angeführten Orten enthaltenen Aussagen, bei Beginn einer Berufslehre schliesse der Unterricht an den Berufsfachschulen in der Regel an die im 3. Zyklus als Mindestanspruch bezeichneten Kompetenzstufen an und erweiterte Anforderungen würden nur an Schulen mit erweiterten Anforderungen (wie z.B. Berufsmaturität) gelten, beruhen auf einem falschen Verständnis von der beruflichen Grundbildung. Die als Mindestanspruch des 3. Zyklus (SEK I) bezeichneten Kompetenzstufen genügen nicht in jedem Berufsfeld für den Übertritt in die berufliche Grundbildung. Zahlreiche Lehrberufe setzen auch ohne Absolvierung der Berufsmaturität das Beherrschen von Kompetenzstufen voraus, die über den Mindestanspruch des 3. Zyklus hinausgehen.
• Der Lehrplan 21 legt im 3. Zyklus zu wenig Kompetenzstufen über dem Mindestanspruch fest. Zum Beispiel im Fachbereich Natur und Technik (mit Physik, Chemie und Biologie) gibt es bei 82% der definierten Kompetenzen nur eine Kompetenzstufe, die über den Mindestanspruch hinausreicht.
• Das Konzept des Lehrplans 21, das es den Kantonen überlässt, bei Bedarf weitere Differen-zierungen und Festlegungen für ein mittleres Anforderungsniveau treffen zu können (Dokument "Überblick und Anleitung", Marginale "Übergang Primarstufe zur Sekundarstufe I mit Grundanforderungen", S. 8), wird dem Erfordernis nach einer konsequenten Harmonisierung der Lehrplanziele nicht gerecht. Lehrbetriebe, die Lernende aus verschiedenen Kantonen rekrutieren, erwarten, dass auch die Schulabsolventen des mittleren und des höchsten Anforderungsniveaus interkantonal einen vergleichbaren Bildungsstand aufweisen.
• Die Berufliche Orientierung ist im Lehrplan 21 als fächerübergreifendes Thema ausgestaltet. Dieses Konzept klärt die wichtige Frage nicht, welche Lehrperson für die Unterrichtung dieser Themen die Hauptverantwortung trägt.
1.3 Anträge
• Im 3. Zyklus sind in den Fachbereichen Sprachen, Mathematik, Natur, Mensch, Gesellschaft sowie Gestalten jeweils zwei über den Mindestanspruch hinausreichende Kompetenzstufen zu definieren, so dass drei differenzierte Anspruchsniveaus sprachregional einheitlich festgelegt sind: ein Anspruchsniveau mit allgemeinen Anforderungen (Mindestumfang), ein Anspruchsniveau mit erweiterten Anforderungen und ein Anspruchsniveau mit hohen Anforderungen.
• Die Berufliche Orientierung ist als eigenständiger Fachbereich auszugestalten.
• Absatz 2 in "Überblick und Anleitung", Marginalie "Übergang zur beruflichen Grundbildung und weiterführende Schulen", S.9 und der Text der Marginalie "Was alle können" in "Rahmeninformationen zur Konsultation, Ziff. 4 S.15, sind durch folgende Formulierung zu ersetzen:
"Jugendliche erreichen nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit in allen Fachbereichen mindestens die Kompetenzstufen, die als Mindestanspruch des 3. Zyklus bezeichnet sind und die zum Übertritt in die berufliche Grundbildung befähigen. Zahlreiche Lehrberufe setzen jedoch das Beherrschen von Kompetenzstufen voraus, die über den Mindestanspruch hinausreichen. Dementsprechend wird der Unterricht an den Berufsfachschulen …"
1.4 Nach wie vor nicht harmonisierte Bereiche
Es ist zu bedauern, dass trotz Lehrplan 21
• die Kantone eine gemeinsame und koordinierte Implementierung des Lehrplans ablehnen;
• die Kantone den kompetenzbasierten Unterricht, die Leistungsbeurteilung und Notengebung, die Selektionsverfahren und Selektionskriterien für die Übertritte in die Sekundarstufe I und in die weiterführenden Schulen, die jährliche Unterrichtszeit inklusive Fächerstundentafel sowie den Beginn der Fremdsprachen selber regeln wollen.
Zu den Fragen 2 - 11 haben wir keine weiteren Bemerkungen.
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